Brandschutz

      Die aktuelle Brandursachenstatistik

 

In Deutschland bricht etwa alle 2 Sekunden ein Brand aus, wobei die Ursachen unterschiedlich sind. Etwa 70% der Brände entstehen Nachts, wenn die Bewohner den Brand ohne Hilfe von Rauch- und Brandmeldern bemerken, ist es oft schon zu spät das Gebäude unbeschadet zu verlassen und es kann zu schweren Verletzungen bis hin zum Tod führen. Jedes Jahr kommen Menschen durch einen Brand ums Leben. Dabei sind nicht die Flammen selbst gefährlich, sondern der Rauch. Bei starker Rauchentwicklung führen oft schon zwei bis drei Atemzüge zum Tod. Beim Schlafen nehmen Menschen keine Gerüche war, Geräusche werden hingegen sehr schnell registriert. Somit ist die Installation von funktionsfähigen Brandmeldern nicht nur Pflicht, sondern im Ernstfall auch lebensrettend. In den Bundesländern, in denen die Rauchmelderpflicht bis heute eingeführt wurde, haben sich positive Entwicklungen gezeigt, die Brandopferzahl ist merklich gesunken.

Ein aktueller Überblick zur Rauchmelderpflicht

      

Seit dem Jahr 2003 gibt es in einzelnen Bundesländern Deutschlands die neue Rauchmelderpflicht für den privaten Wohnraum.

 

  • Baden-Württenberg:                                                                                 Die Gesetzgebung zur Einführung der Rauchmelderplicht ist in Vorbereitung.
  • Berlin:                                                                                                 Noch keine Rauchmelderpflicht für private Wohnungen.
  • Brandenburg:                                                                                       Noch keine Rauchmelderpflicht für private Wohnungen.
  • Rheinland-Pfalz:                                                                 seit 2003 Nachrüstungsfristen 31.07.2012
  • Saarland:                                                                           die Rauchmelderpflicht gilt für alle Neubauten und Umbauten, die nach dem 18.02.2004 erstellt wurden.
  • Hessen:                                                                             seit 2005 Nachrüstungsfristen 31.12.2014
  • Schleswig-Holstein:                                                           seit 2005 Nachrüstungsfristen 31.12.2010
  • Hamburg:                                                                         seit 2006 Nachrüstungsfristen 31.12.2010
  • Mecklenburg-Vorpommern:                                                seit 2006 Nachrüstungsfristen 31.12.2009
  • Thüringen:                                                                        seit 2008
  • Sachen:                                                                                                Noch keine Rauchmelderpflicht für private Wohnungen.
  • Sachsen-Anhalt:                                                                seit 2009 Nachrüstungsfristen 31.12.2015
  • Bremen:                                                                           seit 2010 Nachrüstungsfristen 31.12.2015
  • Niedersachsen:                                                                 seit 2012 Nachrüstungsfristen 31.12.2015
  • Bayern:                                                                             seit 2013 Nachrüstungsfristen 31.12.2017
  • Nordrhein-Westfalen:                                                        seit 01.04.2013 Nachrüstungsfristen 31.12.2016

       

  Installation und Wartungsintervalle  

für Brandmelder

 

In den Bundesländern in denen es bisher eine Brandmelderpflicht gibt, ist auch die Wartung Pflicht. Diese muss einmal jährlich ausgeführt werden. Dabei wird eine Sicht- und eine Alarmprüfung vorgenommen. Es gilt also nicht nur den Alarmton zu  prüfen, sondern auch, ob alle Raucheintrittsöffnungen frei sind, ob das Gerät richtig montiert ist und ob keine äußerlichen Beschädigungen vorliegen.

 

Verantwortlich für die Anschaffung, die richtige Wartung und die Anbringung der Rauchmelder ist dabei immer der Eigentümer der Wohnung oder des Hauses. Die Wartung und Anbringung der Rauchmelder kann sowohl von einer Fachfirma, als auch von einer Privatperson durchgeführt werden, genaue Regelungen gibt es hierzu bisher nicht. Generell sollte ein Brandmelder nach einer Nutzungsdauer von 10 Jahren durch ein neues Gerät ausgetauscht werden.

 

Bisher gibt es noch keine Strafen bei Verstößen gegen die Rauchmelderpflicht. Im Brandfall trägt die Versicherung die Kosten, gab es keinen Rauchmelder kann eventuell  der Vermieter in die Schadenersatzpflicht genommen werden, das wird aber wohl in Einzelfällen genau zu klären sein.

 

Deshalb lassen Sie sich beraten, wie Sie sich vor solch einem Erlebnis besser schützen können.

 

  • Beratung über Möglichkeiten für Ihr Objekt inklusive Kinder Sicherheitsberatung für werdende Eltern oder Eltern mit Kleinkind(er)
  • Erstellen eines Konzeptes
  • Bei der Suche von Produkten oder Firmen helfen

 

 

 

Als Sicherheitsberater für Objektschutz ist bei meiner Beratung ausschließlich das Sicherheitsbedürfnis des Kunden maßgebend. Und nicht der Verkauf von bestimmter Sicherheitstechnik.
 

 

Merke: 

Je eher ein Brand entdeckt wird, um so leichter ist er zu löschen und um so geringer ist der Schaden von Mensch und Sachwerten.